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Fahrschule SchaltWerk-N/W e.K.
Wiedtalstraße 25
53577 Neustadt (Wied)
02683-3339000
 
Fragen & Anmeldung:
Mo von 16:00 - 18:30 Uhr & Do von 16:00 - 17:30 Uhr

Unterricht: 18:30 - 20:00 Uhr

Fragen & Anmeldung: Mo von 16:00 - 18:30 Uhr & Do von 16:00 - 17:30 Uhr

Telefon 02683-3339000 oder 0173-839 22 30

Fahrschule SchaltWERK-N/W
in Neustadt (Wied)

Deine Ausbildung

Fahrschule SchaltWERK-N/W
in Neustadt (Wied)

Deine Ausbildung

Als junge, moderne und freundliche Fahrschule in Neustadt (Wied) sind wir bestrebt, Dir ein möglichst breites Angebot an Führerscheinklassen zu machen, zur Zeit bilden wir folgende Klassen aus:

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Ausbildung / Führerscheinklassen

PKW

B:

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750/ kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

BE:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96:

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
• zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
• zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Als Ausbildungsfahrzeug steht Dir ein BMW X1 xDrive 18d (Allrad, 110 KW/150 PS, Euro 6d-TEMP) zur Verfügung.

Motorrad

AM:

1. Leichte 2rädrige Kraftfahrzeuge
- Bis 45 km/h
- Bis 50 cm ³ (Fremdzündungsmotor)
- Bis 4 kW
2. 3rädrige Kraftfahrzeuge (Leermasse bis 270kg) sowie
3. Leichte 4rädrige Kraftfahrzeuge (zB.Quad) bis 425kg Leermasse
- Bis 4 kW (leichtes vierradmobil bis 6 kW)
- Bis 45 km/h
- Bis 50 cm³ (Fremdzündungsmotor)
- Bis 500 cm³ (Selbstzündungsmotor)
Nicht mehr als 2 Sitzplätze
Mindestalter: 15 Jahre

A1:

1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Bis 125 cm³
- Bis 11 kW Und bis 0,1 kW/kg

2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Über 45 km/h - Über50 cm³ - Bis 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossen: AM

A2:

1. Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Bis 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind und bis 0,2 kW/kg

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossen: AM, A1
Bemerkungen: Nach 2 Jahren Vorbesitz A1 Aufstieg durch praktische Prüfung

A:

1. Krafträder (auch mit Beiwagen) - Über 45 km/h - Über 50 cm³ 2. Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Über 45 km/h - Über 50 cm³ - Über 15 kW
Mindestalter: a) 24 Jahre (Direkteinstieg)
b) 21 Jahre (dreirädrige Fahrzeuge)
c) 20 Jahre (2 Jahre Vorbesitz A2)
Eingeschlossen: AM, A1, A2
Bemerkungen: Nach 2 Jahren Vorbesitz A2 Aufstieg durch praktische Prüfung

Für diese Klassen stehen Dir je eine Kawasaki ER6-n mit 649 cm3  und 35 kW bzw. 53 kW zur Verfügung.

Mofa, landwirtschaftliche Zugmaschinen - Deutsche Sonderklasse L, und Mofa-Prüfbescheinigung

Mit der Mofa-Prüfbescheinigung

dürfen Sie Mofa oder gedrosselte Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren. Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (ohne Tretkurbeln) Mindestalter 15 Jahre.

Mit der Klasse L

dürfen Sie forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h bis 32 km/h fahren. Mindestalter 16 Jahre.

*Die MOFA Ausbildung erfolgt auf deinem eigenen Mofa. Du benötigst eine Genehmigung deiner Versicherung

Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

  1. Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  2. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der/die Teilnehmer/in bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.
  3. Das Mindestalter für die Erteilung beträgt 25 Jahre.
  4. Allgemeine Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten (min. 4 x 90 min Theorie und min. 5 x 90 min Praxis). Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1.

Auffrischung

Mit wenigen Fahrstunden wieder sicher und mobil

Sie haben zwar Ihren Führerschein – sind aber länger nicht gefahren? Oder Sie fühlen sich manchmal unsicher? Zum Beispiel auf der Autobahn, bei Nachtfahrten oder beim Einparken.

Dann machen wir Sie wieder fit. Egal, ob Sie viel oder wenig Stunden brauchen – wir fahren genau so oft, bis Sie sich wieder sicher fühlen und ganz selbstbewusst im Verkehr bewegen. Wann es soweit ist, das merken Sie natürlich selbst am besten. Oder wir sagen Ihnen mit all unserer Erfahrung, wann Sie wieder alleine durchstarten können.

Theorie

Unterricht bei uns in der Fahrschule

Den theoretischen Unterricht absolvierst Du in unserer modernen und freundlich eingerichteten Fahrschule, die mit allen erforderlichen elektronischen Medien ausgestattet ist.

Zuhause bereitest Du Dich mit dem Online-Lernsystem "TheorieCheck!" in Ruhe auf Deine theoretische Prüfung vor.